Unsere Leistungen

 

Immobilien

Wir gewährleisten rasche und sichere Abwicklung von Kaufverträgen. Neben der Kaufvertragserstellung beglaubigen wir auch Ihre Unterschriften, übernehmen gemeinsam mit der Notartreuhandbank die Treuhandschaft zwischen Verkäufer und Käufer sowie der finanzierenden Bank, erledigen die steuerliche Abwicklung und kümmern uns um die Lastenfreistellung sowie die grundbücherliche Durchführung. Alles aus einer Hand!

Auch bei Wohnungseigentumsbegründung oder Neuparifizierung, Liegenschaftsteilung, Schenkungs-, Übergabs- und Leibrentenverträgen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner und beleuchten dabei auch die steuerliche Seite.

Um mehr zu dem Thema Kaufverträge und Immobilien zu erfahren, können Sie auch jederzeit unsere Videos ansehen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengefasst >> Kaufabwicklung für Käufer, Kaufabwicklung für Verkäufer, Steuern bei Immobilienkauf

 

Erbrecht & Vermögensnachfolge

Wir wickeln Verlassenschaften als Gerichtskommissäre oder frei gewählte Erbenvertreter möglichst zügig ab. Mit dieser Erfahrung haben wir die notwendige Expertise auch vorweg den Nachlass so zu planen, das Streitigkeiten vermieden werden. Das erreichen wir durch Errichtung durchdachter Testamente, die wir auf Wunsch im Zentralen Testamentsregister registrieren und sicher verwahren. Aber auch durch Schenkungs- und Übergabsverträge kann der Nachlass vorweg einkalkuliert werden, oft in Verbindung mit Erb- und Pflichtteilsverzichten.

Um mehr zu dem Thema Schenkung und Erbrecht zu erfahren, können Sie auch jederzeit unsere Videos ansehen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengefasst >> Schenken - warum & wie?, Zurückbehaltene Rechte, Steuern bei Immobilienschenkung, Erstellung & Verwahrung von Testamenten, Abwicklung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär, Abwicklung von Verlassenschaften als Erbmachthaber oder Erbvertreter

 

Gesellschaftsrecht

Schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform stehen wir beratend zur Seite. Ein fundierter Gesellschaftsvertrag vermeidet späteren Streit. Wir begleiten die Gesellschaft aber auch bei Geschäftsführerwechseln, Sitzverlegungen, Abtretungen von Geschäftsanteilen, Umgründungen und Kapitalmaßnahmen bis hin zur Liquidation. Gerne betreuen wir Sie von Anfang an, stehen aber auch für reine Beurkundungen Ihrer Verträge zur Verfügung.

Um mehr zu dem Thema Gesellschaftsrecht zu erfahren, können Sie auch jederzeit unsere Videos ansehen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengefasst >> Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsgründung, Rechtsformwahl, Geschätsführerbestellung

 

Daseinsvorsorge

Die lange Praxis als Sachwalter und Erwachsenenvertreter gewährt Expertise auch bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Bestehen diese nicht, unterstützen wir Sie bei der Registrierung Ihrer gesetzlichen Erwachsenenvertretung.

Um mehr zu dem Thema Daseinsvorsorge und Vertretung zu erfahren, können Sie auch jederzeit unsere Videos ansehen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengefasst >> Gerichtliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht, Vollmacht und VorsorgeVollmacht, Gesetzliche Erwachsenenvertretung 

 

Familienrecht

Eheverträge können sowohl vor als auch während aufrechter Ehe geschlossen werden. Aber auch eine Lebensgemeinschaft bedarf vielleicht einer vertraglichen Regelung insbesondere dann, wenn man gemeinsam Vermögen schafft. Wir beraten Sie genauso gerne bei Adoption oder medizinisch unterstützter Fortpflanzung. 

 

Beurkundungen

Unterschriftsbeglaubigungen erhalten Sie auch gegen kurzfristige Terminvereinbarungen, gerne mit der erforderlichen Zeichnungsbestätigung nach Einsicht im Firmenbuch und auch in englischer oder französischer Sprache. Bei Bedarf besorgen wir auch eine Apostille oder Überbeglaubigung. Lebenszeugnisse, beglaubigte Fotokopien, beglaubigte Grundbuch- und Firmenbuchauszüge werden ohne lange Wartezeiten angefertigt.

Um mehr zu dem Thema Beurkundung und Beglaubigung zu erfahren, können Sie auch jederzeit unsere Videos ansehen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammengefasst >> Beurkundung und Beglaubigung, Digitalisierte Beurkundung, Überbeglaubigung bzw. Apostille

 

Digitale Beurkundung

Gemäß § 90a Notariatsordnung können zur weiteren Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Notariatsakte oder sonstige öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden digital errichtet werden. Voraussetzung ist, daß der Klient vorweg ein Video-Identifikationsverfahren (WebID) durchläuft und eine österreichische Handysignatur hat. Der Notar muss während des Beurkundungsvorganges in einer Videokonferenz durchgehend eine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit mit sämtlichen Parteien haben. Gemeinsam wird am Dokument gearbeitet, wenn erforderlich verlesen und dann zuerst von den Klienten mit der Handysignatur digital signiert und anschließend vom Notar mit seiner Amtssignatur digital signiert. Das Ergebnis ist eine genuin elektronische Urkunde, die so wie sie ist Grundlage für Eintragungen im Firmenbuch oder Grundbuch ist.